Vermeidung von offenem Feuer! - Nicht rauchen - Keine Feuerzeuge - Keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln betätigen
Öffnen von Fenster und Türen! - Bei Gasgeruch im Keller: Kellerfenster öffnen.
Schließen aller Hähne an Gaszählern und Gasgeräten! - Keller nur nach ausreichender Lüftung betreten.
Niemals Gasleitungen und Gaszähler mit Flammen ableuchten! - Auch schwachen Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße melden.
Bei starkem Gasgeruch das Haus verlassen!
In jedem Fall direkt anrufen - Tag und Nacht unter 06834/ 85-111
Verhalten bei Gasgeruch !
Sofort alle Türen und Fenster öffnen!
Sofort alle Gashähne schließen! - Denken Sie auch an die Haupt-Absperreinrichtung am Hauptanschluss bzw. in Wohnblocks an die Absperrvorrichtung vor dem Gaszähler.
Sofort alle Flammen löschen.
Nicht aus den Räumen, in denen Gasgeruch ist, telefonieren! - Zündquellen vermeiden! - Kein Streichholz und Feuerzeug anzünden! - Kein elektrisches Licht ein- oder ausschalten, da Schalter meist Funken geben! - Keine elektrische Klingel betätigen!
Verlassen Sie sich nicht auf den eigenen Geruchssinn, sonder ziehen Sie andere Personen hinzu. Die Gas- und Wasserwerke benutzen Messgeräte.
Bei Gefahr im Verzug rufen Sie die Feuerwehr.
Kann die Ursache des Gasgeruchs nicht gefunden werden, obwohl alle Gashähne geschlossen sind, verständigen Sie Ihre Gas- und Wasserwerke sofort. Auch schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann und Gasgeruch auf der Straße, muss den Gas- und Wasserwerken gemeldet werden!
Ist der Gasgeruch nicht zu beseitigen oder sehr stark, verlassen Sie das Haus. Verständigen Sie auch Mitbewohner. Kellerräume nicht betreten.
Sind Räume nicht ohne weiteres zugänglich, ist die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) sofort zu benachrichtigen; sie hat das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Gleichzeitig sind Ihre Gas- und Wasserwerke zu verständigen.
Zur Abstellung der Mängel benachrichtigen Sie nur eine eingetragene Installationsfachfirma.
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